Notariat...


Die notarielle Tätigkeit einer Notarin hat viele Seiten. Frau Dr. Reuters als Notarin steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als unparteiische und verschwiegene Beraterin in allen Angelegenheiten der vertraglichen Gestaltung zur Verfügung.

Frau Dr. Reuters hilft Ihnen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und ist zugleich Mittlerin zwischen den Interessen der Parteien. Sie berät ihre Mandanten über den (möglichen) Inhalt einer rechtlich bedeutsamen Erklärung und stellt zugleich sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen, soweit dies durch rechtliche Aufklärung und die Darstellung verschiedener rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden kann.

Frau Dr. Reuters berät Sie und stellt sicher, dass Sie um die Auswirkungen Ihrer Erklärung belehrt werden. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen weitreichender Folgen für geboten hält. Vor solch besonders bedeutenden Entscheidungen sollen Sie durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Verträge in folgenden Bereichen bedürfen der notariellen Beurkundung:

Immobilien:
Grundstückskauf, Wohnungskauf, Bestellung von Grundpfandrechten etc.

Erbe:
Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht, Erbschein etc.

Schenkung:
lebzeitige Übertragung von Grundbesitz etc.

Ehe und Partnerschaft:
Ehevertrag, Adoption, Scheidungsvereinbarung etc.

Gesellschaftsrecht:
Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, Handelsregisteranmeldungen etc.

Auch in den Bereichen, in denen das Gesetz die notarielle Form nicht vorschreibt, kann es ratsam sein, einen notariellen Rat vor der Abgabe weitreichender Erklärungen einzuholen. Beispiel: Bei der Errichtung eines Testamentes ist nicht zwingend die notarielle Form vorgeschrieben. Der Gesetzgeber stellt die handschriftliche Form der notariellen Form gleich. Diese Gleichwertigkeit betrifft aber nur die Form. Gibt Ihr handschriftliches Testament aber tatsächlich Ihren wahren Willen wieder? Laufen Sie und Ihre Erben Gefahr, dass Ihr handschriftliches Testament missverständlich ist und die Erben sich später um das Erbe streiten? Auch hier berät der Notar und setzt Ihren Willen in einer Urkunde um.

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